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Kaufvertrag und Notartermin

Der Kaufvertrag ist das rechtliche Herzstück des Immobilienverkaufs. Was der Notar tut, was Sie selbst prüfen müssen — und welche Klauseln häufig unterschätzt werden.

Kaufvertrag-Checkliste (kostenlos)

Alle wichtigen Punkte, die Sie vor der Beurkundung geprüft haben sollten.

Checkliste (PDF)

Was macht der Notar?

Wichtig: Der Notar ist neutral — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer. Er stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich wirksam ist, liest ihn vollständig vor und klärt offene Fragen. Er prüft nicht, ob der Kaufpreis fair ist oder ob der Zustand der Immobilie stimmt.

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Vertragsentwurf und Vorabprüfung

Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf auf Basis der Angaben beider Parteien. Sie erhalten diesen Entwurf gesetzlich mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nutzen Sie diese Zeit für eine anwaltliche Prüfung.

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Beurkundung

Der Notar liest den Vertrag vollständig vor. Beide Parteien können Fragen stellen und Änderungen verlangen. Erst wenn alle einverstanden sind, wird unterzeichnet. Der Notar beglaubigt die Unterschriften.

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Abwicklung nach Beurkundung

Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch (schützt den Käufer), holt Vorkaufsrechtsverzichts-Erklärungen ein (z.B. von der Gemeinde), fordert die Genehmigung des Grundbuchamts an und überträgt erst nach Kaufpreiszahlung das Eigentum.

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Kosten

Notarkosten + Grundbucheintragung: ca. 1,5–2 % des Kaufpreises. Diese trägt der Käufer (Ausnahme: abweichende Vereinbarung im Vertrag). Der Verkäufer zahlt ggf. die Kosten für die Löschung seiner Grundschuld.

Pflichtunterlagen für den NotarterminGrundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte — was der Notar von beiden Seiten benötigt

Klauseln, die Sie kennen müssen

Standard-Kaufverträge enthalten diese Regelungen — kennen Sie die Konsequenzen.

Gewährleistungsausschluss (§ 444 BGB)

In fast allen privaten Immobilienkaufverträgen: "Die Immobilie wird verkauft wie gesehen." Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel — außer bei arglistiger Täuschung.

Sie müssen alle bekannten Mängel offenlegen. Verschwiegene Mängel (Feuchtigkeitsschäden, bekannte Risse, Altlasten) sind arglistige Täuschung und machen den Ausschluss unwirksam. Konsequenz: Rückabwicklung oder Schadensersatz.

Kaufpreisfälligkeit

Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen.

Bestehen Sie auf einer Treuhandabwicklung über den Notar. Zahlen Sie keinen Kaufpreis, bevor Ihre Grundschuld gelöscht und die Auflassungsvormerkung eingetragen ist.

Übergabetermin

Legt fest, wann Sie die Schlüssel übergeben und wann der Käufer einziehen darf. Meist mit Kaufpreiszahlung verknüpft.

Klären Sie Übergangsfristen präzise, wenn Sie selbst noch eine neue Wohnung suchen. Vertragsstrafen bei Überschreitung sind möglich.

Lastenfreistellung

Bestehende Grundschulden/Hypotheken werden nach Kaufpreiseingang durch den Notar abgelöst. Der Restbetrag fließt an Sie.

Klären Sie vorab mit Ihrer Bank die Vorfälligkeitsentschädigung und ob eine Kündigung zum Kauftermin möglich ist. Diese Kosten müssen in Ihrer Kalkulation stehen.

Grunderwerbsteuer

Trägt der Käufer (3,5–6,5 % je nach Bundesland). Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne diese kein Grundbucheintrag.

Käufer, die die Grunderwerbsteuer nicht einkalkuliert haben, können den Kaufabschluss verzögern. Klären Sie dies im Vorfeld.

Käufer-Perspektive: Kaufvertrag prüfen lassenWas Käufer vor der Unterschrift prüfen müssen — und warum ein Anwalt die 400-€-Investition wert ist

Realistischer Zeitplan von Einigung bis Eigentumsübertragung

Tag 1
Einigung auf Kaufpreis (mündlich)
1–5 Tage
Käufer übermittelt Finanzierungsnachweis
3–7 Tage
Notar beauftragt, Kaufvertragsentwurf erstellt
mind. 14 Tage
Gesetzliche Prüffrist (Käufer und Verkäufer)
Beurkundungstag
Notartermin — Vertrag wird unterzeichnet
1–3 Tage danach
Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen
2–6 Wochen
Kaufpreis fällig und wird vom Käufer gezahlt
4–12 Wochen nach Zahlung
Grundbucheintrag des neuen Eigentümers (Bearbeitungszeit Grundbuchamt)

Gesamtdauer von Einigung bis Schlüsselübergabe: typischerweise 6–12 Wochen. Grundbuchämter in Ballungszentren sind oft überlastet — einige nehmen 6 Monate für die finale Eintragung.

Gutachter-Service

Rechtssicheres Gutachten vor dem Notartermin

Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB) gibt Ihnen und dem Käufer Sicherheit über den tatsächlichen Marktwert — und schützt Sie vor nachträglichen Anfechtungen des Kaufpreises.

Wie viel ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Bevor Sie in Verhandlungen gehen: Kennen Sie Ihren Verhandlungsspielraum. Kostenlos, auf Basis amtlicher Daten.

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